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AGB*
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Verträge über Anzeigen und Beilagen in Schülerzeitungen oder
Schulheften, die Bereitstellung von Werbeobjekten und Werbemittel für
Auftraggeber durch die Firma spread blue educationmarketing gmbh - nachfolgend spread blue genannt - zum Zweck der Schulwerbung
sowie Produktion und Distribution von Werbemitteln werden ausschließlich
zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Die
hier aufgeführten Geschäftsbedingungen werden zum vertraglichen
Bestandteil der jeweiligen Einzelverträge und der Aufträge für die
Anzeigen- oder Beilagenschaltung, Produktion und Distribution von
Werbemitteln, Anbringung von Werbemitteln. ,,Anzeigenauftrag" im Sinne
der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder die Verbreitung
von Beilagen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Werbepostkarten sind Postkarten,
die zur kostenlosen Mitnahme in speziellen Kartendisplays angeboten
werden. Werbeobjekte sind Werbetafeln oder sonstige Objekte, an denen
die Werbeplakate oder sonstigen Werbemitteln aushängen oder auf andere
Art verbreitet werden.
2. Angebote, Preise
Angebote von spread blue sind stets freibleibende Aufträge, für die
nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind. Sie werden zum Tag der
Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Die Preise verstehen sich
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebote der
Auftraggeber sind bindend. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch
spread blue zustande. Steht der Auftraggeber mit spread blue in einer
ständigen Geschäftsbeziehung, so kommt der Vertrag eine Woche nach
Zugang des Angebotes zustande, es sei denn, spread blue hat das Angebot
wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form der Vorlage
oder aus sonstigen Gründen abgelehnt. Dies ist der Fall, wenn der Inhalt
gegen Gesetze verstößt oder die Veröffentlichung für spread blue
unzumutbar ist. Die Entscheidung der Unzumutbarkeit ist nicht
nachprüfbar. Ersatzansprüche des Auftraggebers für abgelehnte Angebote
sind ausgeschlossen.
3. Vertragsschluß, Schriftform
Verträge und Aufträge bedürfen der Schriftform. Die Form ist auch dann
gewahrt, wenn spread blue auf ein schriftliches Angebot schweigt und der
Vertrag deshalb nach Ablauf der Wochenfrist zustande kommt. Wird der
Vertragspartner von spread blue von einem Vertreter ohne
Vertretungsmacht vertreten, so haftet dieser persönlich für die
Erfüllung der Vertragspflichten. Weitergehende Ansprüche behält sich
spread blue vor.
4. Vertragsausführung. Vertragsanpassung
Für
die Ausführung des Beilagenauftrages stellt der Auftraggeber
grundsätzlich die zu verbreitenden Beilagen zur Verfügung. Für die
Ausführung des Auftrages durch Aushang von Werbeplakaten stellt der
Auftraggeber grundsätzlich die auszuhängenden Plakate zur Verfügung.
Dieselben werden ausschließlich an den von spread blue vorgesehenen
Werbetafeln ausgehängt. spread blue gewährleistet, daß die Werbeflächen
gut sichtbar sind und kontrolliert diese regelmäßig. Hierbei
festgestellte Überklebungen oder Beschädigungen werden auf Kosten von
spread blue beseitigt. Spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten
Aushangdatum müssen die Plakate vom Auftraggeber an dem von spread blue
zu benennenden Ort angeliefert sein. Mindestlieferung, Lieferverzug oder
der Rückruf der Werbemittel durch den Auftraggeber berechtigen diesen
nicht zur Kürzung der Auftragssumme bzw. begründen keinen Anspruch auf
Verlängerung der Vertragsdauer. Sollte sich während der Vertragslaufzeit
die der spread blue zur Verfügung stehende Anzahl von Werbestandorten
bzw. der dortigen Werbetafeln oder Kartendisplays ändern, so ist der
Vertrag entsprechend dieser neuen Bedingung anzupassen. Ein
Kündigungsrecht ergibt sich hierdurch nicht. Eine Minderung des
Vertragspreises kommt nur in Betracht, wenn spread blue dem Auftraggeber
verpflichtet ist, für den Fall, daß die Vertragsausführung von seiner
Mitwirkung abhängig ist, diese rechtzeitig vorzunehmen. Andernfalls ist
spread blue berechtigt, die Ausführung der Vertragsleistung nach ihrer
Wahl bis zum nächstmöglichen freien Ausführungszeitraum zu verschieben.
Der Auftraggeber hat zudem für eventuelle entstehende Zusatzkosten im
Fall der verspäteten Mitwirkung aufzukommen. spread blue ist berechtigt,
Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
5. Eigentumsübergang
Mit Übergabe der Werbemittel geht das
Eigentum daran an spread blue über, sofern nicht der Auftraggeber
schriftlich anzeigt, daß er nach Ablauf der Vertragszeit die Werbemittel
selbst weiterverwenden will und spread blue dem zustimmt. Von spread
blue hergestellte Werbemittel ( Beilagen, Hefte, Plakate, Folien oder
Karten ) verbleiben stets im Eigentum der spread blue, falls nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
6. Vertragsumfang
spread blue druckt nach eigenen Vorlagen oder nach Entwürfen
des
Auftraggebers Beilagen, Plakate, Folien, Transparente,
Schirmmembransegmente, Anzeigenlithos oder Werbepostkarten und sorgt für
deren Verbreitung. spread blue ist bemüht, nach erstem Ermessen und
unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen eine größtmögliche
Verbreitung der Anzeigen, Beilagen oder Werbepostkarten zu erreichen.
Anspruch auf bestimmter Verteil-Standorte hat der Auftraggeber nicht.
Verteilung und Auswahl der Schulen und Display-Standorte liegt allein
bei spread blue. Die Verbreitung erfolgt
während des vertraglich vereinbarten Verbreitungszeitraumes.
7. Nutzungsrechte bei vom Auftraggeber gelieferten
Vorlagen
Sofern spread blue die Anzeigen,
Beilagen, Plakate oder Werbepostkarten nicht nach eigenen oder selbst
beschafften Vorlagen fertigt, sondern einen vom Auftraggeber gelieferten
Entwurf verwendet, gilt bezüglich der Urheberrechte folgendes: Für die
rechtzeitige und vollständige Lieferung geeigneter Druckvorlagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Gelieferte Vorlagen sind schonend zu
behandeln und nach Durchführung des Druckauftrages wieder herauszugeben.
Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle,
Muster usw.) werden von spread blue unter der Voraussetzung verwendet,
dass der Auftraggeber versichert, für die von ihm gelieferten Entwürfe
und Ideen, die vom Urheber erforderlichen Nutzungsrechte gemäß §§ 31 ff
Urhebergesetz erworben zu haben und hält spread blue von sämtlichen
etwaigen Ansprüchen der Urheber wegen unbefugter Nutzung und/oder
Veröffentlichungen seiner Werke frei. Sofern spread blue bekannt wird,
daß der Auftraggeber urheberrechtlich nicht oder nicht im erforderlichen
Umfang berechtigt ist, kann spread blue die Durchführung des Auftrages
solange unterbrechen, bis der Auftraggeber einen Nutzungsnachweis des
Urhebers beigebracht hat.
8. Urheber- und Nutzungsrechte bei von spread blue
gelieferten Vorlagen
Sofern spread blue die Plakate,
Folie, Transparente, Schirmmembransegmente, Beilagen, Hefte oder
Werbepost-karten nicht nach vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen
fertigt, sondern nach eigenen oder selbst beschafften Ideen herstellt,
gilt bezüglich der Urheberrechte folgendes: Sofern spread blue die
Vorlagen für die Werbekarten (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster usw. )
nicht selbst entworfen, sondern von einem fremden Urheber erworben hat,
versichert spread blue hiermit, zur Nutzung der Vorlagen gemäß §§ 31 f f
Urhebergesetz ermächtigt zu sein. Die Übertragung von
Urhebernutzungs-rechten an den Vorlagen beschränkt sich auf den
vorliegenden Auftrag. Jede Art der späteren Nutzung bedarf der
Zustimmung von spread blue. Erst mit der Zahlung des vereinbarten
Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im
vereinbarten Rahmen zu verwerten bzw. zu nutzen. Jede Art der
Vervielfältigung der Entwürfe oder der fertigen Karten oder ihre
Reproduktion auf andere Bildträger oder Medien außerhalb dieses
Vertrages bedarf der vorherigen Genehmigung durch spread blue.
9. Haftung der Druckvorlagen
spread blue haftet nicht für die wettbewerbs- oder
warenzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit der
Entwürfe. Zu den Aufgaben von spread blue gehört es daher auch nicht,
den Aufraggeber auf erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante
Werbemaßnahmen hinzuweisen. Dieser Haftungsausschluß gilt unabhängig
davon, ob der Auftraggeber die Druckvorlagen selbst geliefert hat oder
ob spread blue sie erstellt oder von einem Dritten beschafft hat. Sofern
der Auftraggeber die Druckvorlagen selbst liefert, überprüft spread blue
die Vorlage im zumutbaren Rahmen auf Mängel und weist den Auftraggeber
auf offensichtlich nicht einwandfreie Druckvorlagen hin. Sind etwaige
Mängel der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten
Druckvorlagen hingegen nicht sofort erkennbar, sondern werden bei
Druckvorgang offenbar, so kann der Auftraggeber bei ungenügendem Druck,
hieraus keine Ersatz- oder Erfüllungsansprüche ableiten. Die
Beseitigung derart verborgener Mängel der Druckvorlagen und die
anschließende Wiederherstellung der Tauglichkeit als Druckvorlage
erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
10. Rügepflichten
Der
Auftraggeber erhält nach Durchführung des Druckauftrages mehrere
Belegexemplare zur Prüfung. Er ist verpflichtet diese umgehend auf
etwaige Mängel zu überprüfen und diese spätestens zwei Wochen nach
Erhalt der Belegexemplare schriftlich bei spread blue zu rügen. Bei
nicht rechtzeitiger Mängelanzeige verliert der Auftraggeber seine
Gewährleistungsrechte. Hat der Auftraggeber auf diese Weise seine
Gewährleistungsrechte verwirkt, ist spread blue berechtigt, aber nicht
verpflichtet, auch mangelhafte Werbemedien in die Verteilung zu nehmen.
11. Zahlungsbedingungen
Für
die Leistung von spread blue sind 50% der Auftragssumme spätestens
vierzehn Tage vor dem vertragliche vorgesehenen Beginn der vereinbarten
Vertragsdauer fällig und zahlbar auf eines der Konten von spread blue.
Maßgebend ist das Datum der Kontogutschrift. Die Restsumme ist am Tag
nach dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer fällig. Bei Beträgen über
50.000,-Euro ist der Gesamtbetrag der Auftragssumme spätestens vierzehn
Tage vor dem vertraglich vorgesehenen Beginn der vereinbarten
Vertragsdauer fällig.
12. Zahlungsverzug
Bei
Zahlungsverzug des Auftraggebers sind Zinsen in Höhe von 2% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu leisten. Die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.
13. Aufrechnung, Abtretung
Der
Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Das mit spread blue begründete
Vertragsverhältnis oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis
können nur mit deren schriftlicher Zustimmung vom Auftraggeber auf
Dritte übertragen werden.
14. Kündigung
Liefert der Auftraggeber rechtswidrige, sittenwidrige, diskriminierende
oder politische Werbung, so bleibt diese vom Aushang ausgeschlossen. Bei
Anlieferung solcher Werbemittel ist spread blue zur außerordentlichen Kündigung und zur Forderung von
Schadenersatz berechtigt. spread blue kann den Vertrag ebenfalls
fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, das
Konkurs- oder Vergleichsverfahren oder ein an die Stelle tretendes
Insolvenzverfahren beantragt wird, vereinbarte Sicherheiten nicht
leistet oder sonstige Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Annahme
geben, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht
nachkommen wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Beginn der
vereinbarten Vertragsdauer den Vertrag zu kündigen. Bei der
außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch spread blue oder der
Kündigung durch den Auftraggeber wird der an spread blue zu erstattende
Schadenersatz unter Berücksichtigung der ersparten Eigenaufwendungen wie
folgt vereinbart. Bei Kündigung bis sechs Monate vor Beginn des
Vertragszeitraumes zu 5% bis fünf Monate vor Beginn des
Vertragszeitraumes zu 30% bis vier Monate vor Beginn des
Vertragszeitraumes zu 40% bis drei Monate vor Beginn des
Vertragszeitraumes zu 50% bis zwei Monate vor Beginn des
Vertragszeitraumes zu 90% der jeweiligen Nettoauftragssumme zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kann spread blue für den
betreffenden Vertragszeitraum einen anderen Auftraggeber finden, so sind
lediglich 5% der Auftragssumme als Verwaltungskostenanteil zu
entrichten. Konnte der Deckungsauftrag nicht zu der ursprünglichen Summe
abgeschlossen werden, so berechnet sich der Schadenersatz aufgrund der
hier geregelten Vereinbarungen nach der Differenz der Auftragssumme.
Nach Vertragsbeginn ist eine Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Umstände höherer Gewalt und sonstige Umstände, die spread blue nicht zu
vertreten hat, wie z.B. Streik, Aufruhr, Aussperrung, Lieferantenverzug,
Diebstahl, Vandalismus usw. berechtigen beide Vertragspartner erst nach
Dauer der Leistungsstörung von mehr als einem Monat, zur fristlosen
Kündigung, ohne daß hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz abgeleitet
werden kann. Die Rechnungssumme ist sodann anteilig bezogen auf die
Vertragszeit zu mindern.
15. Unmöglichkeit
Sollte die Anbringung der Werbemittel
während der vertragliche vorgesehenen Laufzeit aufgrund eines vom
Auftraggeber zu vertretenden Umstandes unmöglich werden, so hat dieser
die gesamte Auftragssumme zu zahlen. In diesem Fall ist spread blue
berechtigt, die vorgesehene Werbefläche zur Schadensminderung
anderweitig zu nutzen. Bei zu vertretender Unmöglichkeit vor Beginn der
Vertragszeit gilt Ziffer 14. entsprechend.
16. Haftung
spread blue haftet nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit und nur dann für die Tätigkeit Dritter, wenn
bei deren Beauftragung ein Auswahlverschulden vorlag oder sie nicht in
ausreichendem Maße kontrolliert wurden. Die Haftungssumme ist der Höhe
nach beschränkt auf den jeweiligen Auftragswert. Versand, Transport
und/oder Weitergabe der Werbemittel erfolgt stets auf Rechnung und
Risiko des Auftraggebers, jedoch nur bis zum von spread blue genannten
Erfüllungsort. Die Verantwortung für Art und Inhalt der anzubringenden
Werbemittel trägt allein der Auftraggeber.
17. Beanstandungen
Beanstandungen über die Anbringung oder Verteilung der Werbemittel
müssen spread blue noch vor Ablauf der Vertragszeit erreichen und
schriftlich erfolgen, ansonsten können sie keine Berücksichtigung
finden.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alles aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel-
und Urkundenprozesse ist Bottrop. Soweit der Auftraggeber Kaufmann oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
19. Schriftform, Wirksamkeit
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame
oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren zu setzen, die den Interessen beider Parteien am
nächsten kommt.
*Änderungen und Tippfehler vorbehalten!
Änderungen aufgrund der Rechtsprechung und Gesetzesänderungen werden
schnellstmöglich nach juristischer Prüfung und redaktioneller
Überarbeitung nachgekommen. Für rechtliche Hinweise sind wir jederzeit
dankbar und sagen eine schnellstmögliche Prüfung und Überarbeitung zu.
Unsere Angebote richten sich nur an Geschäftskunden.
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