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Schultypen
Berufsschule (17 bis 24
Jahre)
Die Berufsschule wird in der Regel begleitend zu einer > betrieblichen
Ausbildung besucht, die Teilnahme an dem Unterricht ist verpflichtend
für den Erwerb eines Ausbildungsabschlusses. Der Unterricht in der
Berufsschule ist je nach Ausbildungsgang unterschiedlich verteilt, es
gibt den wöchentlichen Schulbesuch, mehrwöchige Unterrichtsblöcke oder
in Berufsfachschulen z.T. ganzjährigen Unterricht mit anschließender
Praxisphase. Über diesen ausbildungsbegleitenden Unterricht hinaus gibt
es in Berufsschulen Sonderformen wie das Berufsgrundbildungsjahr.
Informationen über die Berufsschulgänge innerhalb eines Bundeslandes
haben die Kultusministerien meist in einer Broschüre zusammengefasst,
die kostenlos angefordert werden kann.
Gesamtschule (11 bis 19
Jahre)
Die Gesamtschule umfasst alle möglichen Formen der allgemeinbildenden
Schulen in einem Gebäude. Dabei gibt es zwei verschiedene Wege der
Zusammenführung der Bildungsgänge. In der kooperativen Gesamtschule
(auch: schulformbezogene Gesamtschule) werden alle Schulformen meist ab
Klasse 7 nebeneinander geführt. Es gibt also in einem Gebäude eine
Realschule, eine Hauptschule und ein Gymnasium, in denen die Schüler
getrennt unterrichtet werden. Durch die Nähe ist jedoch ein Schulwechsel
der Schüler und ein Austausch der Lehrer untereinander leichter möglich.
In der integrierten Gesamtschule (auch: schulformübergreifende
Gesamtschule) werden die Schüler gemeinsam unterrichtet und die Wahl des
anzustrebenden Schulabschlusses erfolgt im Laufe der Schulzeit.
Grundschule (6 bis 10
Jahre)
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 (in manchen
Bundesländern auch 1 bis 6). In ihr werden die grundlegenden
Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Die
Schülerinnen und Schüler üben soziale Fähigkeiten ein und lernen, sich
in einer Gruppe angemessen zu verhalten und durchzusetzen. Um die
Motivation der Kinder nicht durch ein schlechtes > Zeugnis zu
verringern, erhalten sie in den ersten beiden Schuljahren noch keine
Noten, sondern ein Berichtszeugnis, das die positiven Ansätze hervorhebt
und Eltern zugleich die Lernmängel der Kinder deutlich macht.
Gymnasium (11 bis 19
Jahre)
Das Gymnasium umfasst die Klassenstufen 5 (z.T. 7) bis 13 (bzw. in
manchen Bundesländern bis 12), davon gelten die ersten beiden Klassen
z.T. als Orientierungsstufe. Das Gymnasium wird in der Regel mit der
allgemeinen Hochschulreife, die zum Studium berechtigt, abgeschlossen.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 werden meist wie die
Kinder und Jugendlichen in anderen allgemeinbildenden Schulen im
Klassenverband in den Kernfächern Mathematik, Deutsch, Fremdsprache,
Naturwissenschaft, Kunst, Sport, Religion unterrichtet. Das Gymnasium
unterscheidet sich von den anderen Bildungsgängen u.a. dadurch, dass
eine zweite Fremdsprache verpflichtend gelernt wird, außerdem ist der
Übergang in die gymnasiale Oberstufe (Klasse 11 bis 12 bzw. 13) nach
Erreichen bestimmter Noten selbstverständlich.
Viele wissen nicht, dass Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die in
die Klasse 10 versetzt werden, automatisch einen Schulabschluss haben,
der dem Hauptschulabschluss vergleichbar ist. Und wenn sie in die
Jahrgangsstufe 11 versetzt werden, entspricht der Abschluss dem
Realschulabschluss.
Hauptschule (11 bis 16
Jahre)
Wird von den Eltern keine andere Entscheidung getroffen, müssen
Schülerinnen und Schüler nach der Grundschule die nächstgelegene
Hauptschule besuchen, um der Vollzeitschulpflicht zu genügen. Je nach
Bundesland umfasst die Hauptschule die Klasse 5 bzw. 7 bis 9 bzw. 10. In
der Hauptschule ist es möglich, den Hauptschulabschluss, den
qualifizierenden Hauptschulabschluss und unter bestimmten
Voraussetzungen auch die mittlere Reife zu erreichen. Damit ist es
gegebenenfalls möglich, die gymnasiale Oberstufe zu besuchen.
In den Bundesländern Berlin,
Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Hauptschule
abgeschafft oder die Abschaffung im Gange.
Mittelschule (11 bis 17
Jahre)
In Sachsen ist die Mittelschule neben dem Gymnasium die einzige
weiterführende Schule. Ihre Schülerinnen und Schüler können nach der
Klasse 6 wählen, welchen Bildungsabschluss sie anstreben.
Dementsprechend erfolgt der weitere Unterricht in den Klassen 7 bis 9.
Als Abschlüsse sind möglich der Hauptschulabschluss, der qualifizierende
Hauptschulabschluss und die mittlere Reife.
Realschule (11 bis 17
Jahre)
Die Realschule (in manchen Bundesländern auch Sekundarschule) umfasst
die Klassen 5 bzw. 7 bis 10, mit erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse
erlangen die Schülerinnen und Schüler die mittlere Reife.
Regelschule (11 bis 17
Jahre)
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden mit dem Begriff Regelschule die
üblicherweise von Schülerinnen und Schülern besuchten Schulen wie
Grundschule und allgemeinbildende Schulen bezeichnet im Gegensatz zu den
Schulen mit speziellem Förderschwerpunkt, die im allgemeinen
Sprachgebrauch > Sonderschule genannt werden. In Thüringen ist die
Regelschule jedoch eine Schulform für die Klassenstufen 5 bis 9 und 10,
in der der Realschul- und Hauptschulbildungsgang zusammengefasst ist.
Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich nach der 6. Klasse,
welchen Bildungsgang sie weiter besuchen wollen. Abgeschlossen wird die
Regelschule je nach Wahl des Bildungsganges mit dem Haupt- oder
Realschulabschluss.
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